Aufnahmeverfahren
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Ferner bieten wir Unterstützung für junge Volljährige bis 27 Jahren zur Verselbständigung. *
Unser Betreuungsangebot richtet sich im Wesentlichen an Kinder und Jugendliche mit
- belastenden Lebenserfahrungen (z. B. Trennung/Tod der Eltern)
- Alkohol oder Drogenproblemen in der Herkunftsfamilie, defizitären Versorgungsstrukturen
- Familien, die ihre Aufgaben längerfristig aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrnehmen, somit ihre Kinder nicht versorgen können
- Störungen des Lern- und Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung
- Entwicklungsverzögerungen
- Störungen im emotionalen Erleben,
- Missbrauchserfahrungen, bei denen eine ambulante Therapie ausreichend ist,
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom,
- gestörter Motorik und neurotischem Zwangsverhalten und
- psychosomatischen Störungen.
*Anmerkung: Bei jungen Volljährigen ab 18 Jahren bieten wir Beratung und Unterstützung gem. § § 41, 41a SGB VIII innerhalb eines Zeitraums nach Beendigung der Hilfe, z. B. bei Verselbständigung und allen praktischen Lebensfragen (z. B. Wohnungssuche, Schwierigkeiten mit Arbeitgebern, Arztbesuche, Lebensfragen, …).
Anfragen
Die erste Kontaktaufnahme findet durch das fallzuständige Jugendamt statt. Zwischen diesem, der Einrichtungsleitung und den Fachkräften findet ein Vorgespräch statt. So kann gemeinsam überprüft werden, ob das Kind oder der Jugendliche in die aktuelle Wohngruppe integriert werden kann.
Sobald hier eine für alle Teilnehmenden zufriedenstellende Einigung gefunden werden konnte, folgt ein erstes „Vorstellungsgespräch“ mit der Herkunftsfamilie, den Fachkräften und einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Sobald auch hier alle zu einer zufriedenstellenden Einigung gekommen sind, wird ein Einzugstermin vereinbart.
Unter besonderen Umständen ist aber auch ein verkürztes Aufnahmeverfahren möglich.
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit:
- psychiatrischen Erkrankungen, die nach Rücksprache mit und einem Befund einer psychiatrischen Klinik einer stationären Behandlung bedürfen.
- einer Suchtmittelabhängigkeit nach ICD-10.
- akuter Selbst- und Fremdgefährdung.
- körperlicher Behinderung – Klärung im Einzelfall.
Ansprechpartner für die Aufnahme
Aufnahmeanfragen werden telefonisch, per Fax oder schriftlich von Montag bis Freitag von 8-16:30 Uhr entgegengenommen.
Amalia Jäger – Pädagogische Leitung
06482 1555
amalia.jaeger@kinderheim360.de
Tanja Engels – Stellvertretende Pädagogische Leitung