Kinderheim360

Leistungen

Leistungsarten

  • 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)

In Verbindung mit:

  • 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • 35 SGB VIII in Ausgestaltung der Hilfe gem. § 34 SGB VIII sowie
  • 35a SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
  • 41a SGB VIII – Nachbetreuung

Zielgruppe

Zielgruppe sind junge Menschen ab 4 – 18 Jahren. Bei Geschwisterkindern ist, je nach Bedarf, eine individuelle Lösung möglich, die zu einer Aufnahme führen kann.

Die Erziehungs- und Versorgungsaufgaben richten sich an junge Menschen mit:

  • belastenden Lebenserfahrungen (z. B. Trennung/Tod der Eltern),
  • Alkohol oder Drogenproblemen in der Herkunftsfamilie, defizitären Versorgungsstrukturen,
  • Familien, die ihre Aufgaben längerfristig aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrnehmen, somit ihre Kinder nicht versorgen können,
  • Störungen des Lern- und Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung,
  • Entwicklungsverzögerungen,
  • Störungen im emotionalen Erleben,
  • Missbrauchserfahrungen, bei denen eine ambulante Therapie ausreichend ist,
  • Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom,
  • gestörter Motorik und neurotischem Zwangsverhalten und psychosomatischen Störungen.

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