Leistungsarten
- 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
In Verbindung mit:
- 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- 35 SGB VIII in Ausgestaltung der Hilfe gem. § 34 SGB VIII sowie
- 35a SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
- 41a SGB VIII – Nachbetreuung
Zielgruppe
Zielgruppe sind junge Menschen ab 4 – 18 Jahren. Bei Geschwisterkindern ist, je nach Bedarf, eine individuelle Lösung möglich, die zu einer Aufnahme führen kann.
Die Erziehungs- und Versorgungsaufgaben richten sich an junge Menschen mit:
- belastenden Lebenserfahrungen (z. B. Trennung/Tod der Eltern),
- Alkohol oder Drogenproblemen in der Herkunftsfamilie, defizitären Versorgungsstrukturen,
- Familien, die ihre Aufgaben längerfristig aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrnehmen, somit ihre Kinder nicht versorgen können,
- Störungen des Lern- und Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung,
- Entwicklungsverzögerungen,
- Störungen im emotionalen Erleben,
- Missbrauchserfahrungen, bei denen eine ambulante Therapie ausreichend ist,
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom,
- gestörter Motorik und neurotischem Zwangsverhalten und psychosomatischen Störungen.